7. Fachkonferenz Sprache und Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Letzte Überarbeitung: 31. März 2022

§2 Vertragsbedingungen für die Anmeldung

1. Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden online durch Buchung auf www.fsr2022.de. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH zustande. Die Annahme der Anmeldung erfolgt durch eine Bestätigungs-Email.

2. Teilnehmerbeitrag, Bezahlung

Mit seiner Anmeldung zur Fachkonferenz verpflichtet sich der Kunde zur fristgerechten Zahlung des Teilnehmerbeitrags. Die Teilnehmerbeiträge betragen:

Frühbucher (bei Anmeldung und Bezahlung bis 19.04.2022)

BDÜ-Mitglieder*
€ 490,-
Nichtmitglieder
€ 650,-
Studierende**
€ 350,-
Referenten***
€ 0,-

Regulärer Teilnehmerbetrag (bei Anmeldung und Bezahlung ab 20.04.2022)

BDÜ-Mitglieder*
€ 650,-
Nichtmitglieder
€ 780,-
Referenten***
€ 0,-

*Der für BDÜ-Mitglieder ermäßigte Teilnehmerbeitrag gilt auch für Mitarbeiter außerordentlicher Mitglieder und Mitglieder anderer FIT-Verbände (z.B. ADÜ Nord, ASTTI, ATICOM, ITI, Universitas), des DTT sowie der tekom.

** Studentenpreise nur für ein begrenztes Kontingent und nur während der Frühbucherphase verfügbar. Studierende, die sich in einer Hochschulausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher oder in der Ausbildung an einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen befinden, müssen eine aktuelle Studienbescheinigung einreichen.

*** Referenten, deren eingereichtes Abstract von der Programmkommission angenommen wurde.

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Die Teilnehmerbeiträge enthalten die Teilnahme an Konferenz, Fachmesse sowie Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung (Kaffee, Wasser, alkoholfreie Getränke, Obst, Gebäck, Mittagessen).

Die Anzahl der Teilnehmer an der Konferenz insgesamt ist auf 500 Teilnehmer beschränkt.

Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Geht Ihre Anmeldung erst nach dem 17.03.2022 ein und möchten Sie den Frühbucherrabatt in Anspruch nehmen, so ist die Rechnung abweichend von diesem allgemeinen Zahlungsziel bis spätestens 31.03.2022 zu begleichen. Geht der Betrag nicht bis zum 31.03.2022 auf dem Konto ein, müssen Sie den regulären Teilnehmerbeitrag bezahlen. Bei Anmeldung innerhalb der verlängerten Frühbucher-Anmeldefrist (01.-19.04.2022) gilt entsprechend, dass der Teilnehmerbeitrag bis zum 19.04.2022 auf unserem Konto eingegangen sein muss, andernfalls ist der reguläre Teilnehmerbeitrag zu bezahlen.

Mit der Taste "Kostenpflichtig anmelden" melden Sie sich verbindlich und kostenpflichtig zur 7. Fachkonferenz Sprache und Recht an.

3. Abmeldung/Stornierung, Benennung von Ersatzteilnehmern

Absage und Stornierung durch Teilnehmer

Bei Abmeldung bis zum 28.02.2022
kostenfrei
Bei Abmeldung bis zum 31.07.2022
Storno-Gebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr
Bei Abmeldung vom 01.08.2022 bis zum 15.09.2022 oder bei Nichtteilnahme ohne vorheriger Abmeldung
Storno-Gebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr

Sie können einen Ersatzteilnehmer benennen. Es fällt dabei für Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages an. Die Rücküberweisung an Sie erfolgt erst nach Eingang der Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Ersatzteilnehmer. Erfolgt die Benennung des Ersatzteilnehmers kurzfristig vor dem Termin der Konferenz, kann eine Übernahme der Daten in die Teilnehmerliste nicht garantiert werden.

Ein eventueller Frühbucherrabatt wird für den Ersatzteilnehmer übernommen. Eine Ermäßigung aufgrund Verbandsmitgliedschaft wird nur dann übernommen, wenn der Ersatzteilnehmer seine Mitgliedschaft gegenüber der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH nachweist.

Sollte die gebuchte Konferenz wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, z. B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten, am Veranstaltungsort aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt nicht bzw. nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt bzw. einen alternativen Veranstaltungszeitraum anzubieten. Der alternative Veranstaltungszeitpunkt bzw. Veranstaltungszeitraum darf bis zu 4 Monate nach dem ursprünglichen geplanten Veranstaltungstermin bzw. Veranstaltungszeitraum liegen. Der Teilnehmer darf den alternativen Veranstaltungszeitpunkt bzw. den alternativen Veranstaltungszeitraum nur ablehnen, sofern er Gründe vorbringt, aus denen sich ergibt, dass der alternative Veranstaltungszeitpunkt bzw. der alternative Veranstaltungszeitraum für ihn oder für die Durchführung der von ihm geplanten Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar ist. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen. Ist dem Veranstalter die Verschiebung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für den Fall, dass der Veranstalter die vereinbarte Leistung aufgrund behördlicher Vorgaben anpassen muss, wie z. B. Verpflegung am Sitzplatz anstatt in Buffetform, Positionierung der Tische und Stühle entsprechend des vorgegebenen Mindestabstandes oder eine Veränderung der räumlichen Aufteilung entsprechend der vorgegebenen Maximal-Personenzahl.

Für den Fall, dass Teilnehmer der vom Veranstalter geplanten Konferenz aufgrund von behördlichen (Ein-) Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie nicht an der gebuchten Konferenz teilnehmen können, mit der Folge, dass die Durchführung der vom Veranstalter geplanten Konferenz für ihn unmöglich oder unzumutbar wird, darf der Teilnehmer die Veranstaltung kostenfrei stornieren, soweit der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass ihm tatsächlich aus objektiven Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich ist. Hierzu zählen ausschließlich offizielle behördliche Reisewarnung sowie Reiseverbote. Lediglich Bedenken des Teilnehmers oder behördliche Empfehlung, auf Reisen oder Veranstaltungen zu verzichten, begründen keinen kostenfreies Stornierungsrecht.

Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der kostenpflichtigen Stornierung der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die verlangte Stornierungsgebühr entstanden ist.

Absage und Stornierung durch Veranstalter

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen dann zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

4. Änderungsvorbehalte

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir behalten uns das Recht vor, geplante Einheiten (Vorträge, Workshops etc.) bei kurzfristiger Absage des Referenten ausfallen zu lassen.

Im Rahmen von Veranstaltungen zur Verfügung gestellte Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Lehrmaterial

Die Veranstaltung wie auch die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass Teile der Veranstaltung in Bild und Ton aufgezeichnet und von uns nachfolgend vervielfältigt sowie veröffentlicht werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung/Fotoaufnahme.

7. Haftung

a) Die Teilnahme an der Konferenz erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaigen Eigentumsverlust am Veranstaltungsort. Es sei denn, der Veranstalter muss sich den Verlust zurechnen lassen.

b) Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypisch vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter im selben Umfang.

§3 Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher*), dann gilt für ihn das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sollten Sie sich in einem Zeitraum von weniger als 15 Tagen vor Erbringung der Leistung zu der Veranstaltung angemeldet haben, dann gilt folgender Passus, den Sie während des Bestellvorgangs bestätigen müssen:

"Ich verlange, dass bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll und bestätige hiermit, dass ich darüber informiert wurde, dass mein Widerrufsrecht mit der Erfüllung der Dienstleistung erlischt."

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH
Geschäftsführerin: Tatjana Dujmic
Uhlandstr. 4-5, 10623 Berlin
E-Mail: info@fsr2022.de
Fax: +49 (30) 88712841

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Wenn Sie das Muster-Widerrufsformular elektronisch ausfüllen und versenden, werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

*) Verbraucher:
§ 13 BGB – Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer:
§ 14 BGB Unternehmer
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.